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Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen
(Anmeldung des Fahrzeuges für einen festgelegten Zeitraum im Jahr,
z.B. März-Oktober)
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Zulassung eines Neufahrzeuges:
Bei Wiederzulassung des Fahrzeuges:
Bei Umschreibung des Fahrzeuges:
In allen o.a. Fällen benötigen Sie:
Bei Beantragung eines Saisonkennzeichens für ein zugelassenes Fahrzeug ohne Umschreibung oder Wiederzulassung:
Falls Sie Ihre Zulassung nicht selbst vornehmen, geben Sie bitte eine Vollmacht mit!
Ausweis des Bevollmächtigten ist erforderlich.
Bei Arbeitsmaschinen und Leichtkrafträdern muss anstelle des Fahrzeugbriefes die Betriebserlaubnis vorgelegt werden!
Selbstverständlich haben Sie wie bisher die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug z.B. im Herbst abzumelden und bei Bedarf im Frühjahr wieder anzumelden.
Gebühr:
25,60 EUR bis ca. 51,20 EUR
Wunschkennzeichen 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR
Kennzeichenschilder